Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Benützervertrag 

  1. Der Benützervertrag (Fitnessabo/Mitgliedschaft) berechtigt den Kunden die Einrichtungen des TrainiQ Fitness und Schmerzfrei-Zentrums (TrainiQ) im Rahmen der vereinbarten Vertragsart, während dessen Gültigkeit und innerhalb der Öffnungszeiten zu benützen*.
  2. Der Kunde kann im Rahmen der vereinbarten Vertragsart und während dessen Gültigkeit eine individuelle Trainingsgestaltung mit der dafür vorgesehenen individuellen Betreuung und Beratung durch einen Trainer gemäss Betreuungskonzept in Anspruch nehmen.
  3. Die Kundenkarte (Chipuhr) sowie die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sind persönlich und nicht übertragbar.
  4. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.** Vier Wochen vor Ablauf erhält der Kunde ein Erinnerungsschreiben per E-Mail, welches auf das Ablaufdatum hinweist.
  5. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von TrainiQ auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

Vertragsunterbruch

Der Vertrag kann wie folgt kostenlos unterbrochen werden: (Der Vertrag wird um die Zeit des Unterbruchs verlängert.)

  1. Krankheit/Unfall von mehr als zwei Wochen (Arztzeugnis erforderlich)
  2. Militärdienst (Marschbefehl erforderlich)
  3. Längere berufliche Abwesenheit (Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich)
  4. Ferienabwesenheit (pro halbes Jahr Vertragslaufzeit maximal 15 Tage)

Ferienabwesenheiten können selbständig via App erfasst werden.

Vertragsrücktritt

  1. Der Vertrag kann während den ersten 30 Tagen nach Vertragsabschluss gekündigt werden. Bei Auflösung des Vertrages innerhalb der ersten 30 Tage beträgt der Preis für diese Zeit CHF 200.
  2. Bei einem freiwillig gewährten Rücktritt ausserhalb der Vertragsbedingungen kann das TrainiQ eine Rücktrittsgebühr von mindestens einem Monatsbeitrag verlangen.

Zahlungsmodus

  1. Die Fälligkeit der Zahlungen richtet sind nach der Vertragsart. Sie sind bar, mit EC-Karte, per TWINT oder per Rechnung zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Für monatliche Ratenzahlungen ist ein Dauerauftrag bei der Bank/Post einzurichten.
  2. Sollte der Kunde in Verzug kommen, wird der gesamte noch offenstehende Betrag, zuzüglich Zinsen und Mahnkosten, sofort fällig. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
  3. Eine Nichtbenutzung der Leistungen berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der Zahlungsverpflichtungen.
  4. Monatliche Ratenzahlungen werden auch bei Vertragsunterbruch (Ferienabwesenheit, Krankheit etc.) wie vereinbart fällig.

Sachschäden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen sachgemäss und sorgfältig und nur zum Zweck des Fitnesstrainings zu benutzen. Für Schäden aus sachwidriger Handhabung ist der Kunde vollumfänglich haftbar.

Personenschutz

  1. Die Benützung der Einrichtungen des TrainiQ erfolgt auf eigenes Risiko. Das TrainiQ lehnt jede Haftung bei Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten ab bzw. die Haftung ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für die Haftung von Hilfspersonen des TrainiQ. Versicherung ist grundsätzlich Sache des Kunden.
  2. Die Dienstleistungen des TrainiQ sind nicht im medizinischen Sinne und ersetzen keinen Arztbesuch oder sonstige zur Diagnostik oder Behandlung von Krankheiten erforderlichen Maßnahmen.
  3. Der Kunde bestätigt, dass das TrainiQ mit ihm eine gesundheitliche Standortbestimmung vorgenommen hat und er die entsprechenden Fragen des Gesundheitsfragebogens wahrheitsgetreu beantwortet hat.
  4. Der Kunde ist sich, insbesondere während dem unbetreuten Training, der erhöhten Risiken beim Training mit Hanteln und Kleingeräten bewusst.
  5. Im TrainiQ darf nicht nach Konsum von Alkohol und Drogen, dem Center nicht bekannten Medikamenten oder sonstiger, die Urteilsfähigkeit oder körperliche Leistungsfähigkeit einschränkender Substanzen trainiert werden.

Hausordnung

  1. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags. Der Kunde hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten.
  2. Bei schwerwiegenden Verstössen (z.B. bei sexueller Belästigung, Verkauf von illegalen Substanzen, Sachbeschädigung, Diebstahl oder die Bedrohung oder Verletzung anderer Kunden durch gefährliches Verhalten, etc.) kann das Personal ein sofortiges Hausverbot aussprechen.
  3. Wird ein Hausverbot ausgesprochen, sind Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen ausgeschlossen. 

Betriebszeiten und Angebotsänderung

  1. Das TrainiQ behält sich vor, den Betrieb an gesetzlichen Feiertagen zu schliessen bzw. die Öffnungszeiten und Betreuungsleistung anzupassen. Während 2 Wochen Betriebsferien pro Jahr wird keine Trainerbetreuung angeboten. Ein selbständiges Training ist jedoch möglich. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung für die Dauer der Betriebsferien.
  2. Bei Betriebsschliessungen und Betriebseinschränkungen, die nicht in der Verantwortung oder im Einflussbereich des TrainiQ liegen (höhere Gewalt), entstehen keinerlei Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz.
  3. Das TrainiQ kann die AGB sowie das Angebot und die Preise jederzeit ändern. Gleiches gilt für die Hausordnung und die Öffnungszeiten. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mindestens 60 Tage im Voraus angekündigt. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung schriftlich kündigt.

Videoüberwachung und Datenschutz

  1. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden, dass eine Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der gesamten Trainingsfläche stattfindet und diese Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen und zum Nachweis von Verstössen für einen angemessenen Zeitraum gespeichert werden.
  2. Wenn personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Die MyWellness Profildaten (Name + Bild) können auf der App anonymisiert werden. 
  3. Wir verweisen auf die detaillierte Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

Diebstahl

  1. Das TrainiQ haftet nicht bei Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern usw. Auch nicht in den abgeschlossenen Garderobenschränken. Wir empfehlen Wertgegenstände zu Hause zu lassen.

Sonderregelung Junioren (Jugendliche 14 - 16 Jahre)

  1. *Junioren (Jugendliche 14 - 16 Jahre) dürfen nur unter Traineraufsicht, also während den betreuten Öffnungszeiten trainieren.
  2. Eine Ausnahme kann genehmigt werden, wenn ein Elternteil ebenfalls trainiert und im Center anwesend ist.
  3. Die Junioren dürfen ausschliesslich gemäss dem Trainingsprogramm trainieren, das sie vom TrainiQ erhalten, bzw. mit dem Trainer absprechen.

Sonderregelung Firmenfitness

  1. **Firmenfitness: Firmen- und Vereinspartnerschaften haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung muss schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erfolgen. Die Vergünstigungen für die Abos der Mitarbeitenden bzw. Vereinsmitglieder erlöschen mit der Kündigung der Partnerschaft. Der Status der Partnerschaft (Bonze-, Silber- oder Goldstatus) kann nach Rücksprache während der Laufzeit angepasst werden.
  2. Firmenfitnessabos sind grundsätzlich nicht rabattfähig. (Partner-, Treue-, Freunderabatt etc.)

Einverständniserklärung

Der Kunde akzeptiert mit dem Unterschreiben des Benützervertrages die AGB, die Hausordnung und die Datenschutzbestimmungen. Er bestätigt eine Kopie des Vertrages erhalten und damit einverstanden zu sein.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Burgdorf. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.

gültig ab 27.07.2023