Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fitness & Physiotherapie
1. Geltungsbereich und Einverständnis
- Das Fitness-Abonnement (Abo), die AGB sowie die Hausordnung gelten mit der ersten Zahlung als verbindlich akzeptiert. Eine separate Unterschrift oder Vertragskopie ist nicht erforderlich.
- Die Bestimmungen unter Ziff. 13 und 14 gelten für physiotherapeutische Behandlungen, medizinische Trainingstherapie (MTT) sowie damit verbundene Selbstzahlerleistungen bei TrainiQ.
- Physiotherapeutische Leistungen sind von den Fitnessleistungen gemäss Ziff. 2 zu unterscheiden.
2. Nutzung und Mitgliedschaft
- Mit Abschluss eines Abos erwirbt die Kundin / der Kunde das Recht, die Einrichtungen von TrainiQ im Rahmen des gewählten Abos während dessen Laufzeit und innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen.
- Die individuelle Trainingsgestaltung kann mit Unterstützung des Trainerteams gemäss Betreuungskonzept in Anspruch genommen werden.
- Das Chiparmband sowie alle Rechte und Pflichten aus dem Abo sind persönlich und nicht übertragbar.
- Eine Nichtbenutzung der Angebote berechtigt nicht zu einer Rückforderung oder Reduktion der Beiträge.
- Personen ab dem 18. Lebensjahr dürfen ein Abo abschliessen. Bei unter 18-Jährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Das Mindestalter für ein Abo beträgt 16 Jahre.
- Rechte und Pflichten aus dem Abo können von TrainiQ auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.
3. Vertragsunterbruch
Ein bewilligter Unterbruch verlängert das Abo um die entsprechende Dauer. Möglich ist dies bei:
- Krankheit oder Unfall ab zwei Wochen (mit befristetem Arztzeugnis)
- Militärdienst (mit Marschbefehl)
- Längerer beruflicher Abwesenheit (mit Bestätigung des Arbeitgebers)
- Ferienabwesenheit (max. 15 Tage pro 6 Monate Abo-Laufzeit)
4. Abolaufzeit, Kündigung und Rücktritt
- Abos mit fester Laufzeit enden automatisch.
- Monatsabos verlängern sich nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr automatisch monatlich und können danach monatlich (mit 30 Tagen Frist) per E-Mail gekündigt werden.
- Ein Rücktritt ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Für diesen Zeitraum wird ein Betrag von CHF 200 berechnet.
- Bei freiwillig gewährtem Rücktritt ausserhalb dieser Bedingungen kann TrainiQ eine Gebühr von mindestens einem Monatsbeitrag erheben.
5. Zahlungsbedingungen
- Monatsabos sind ausschliesslich per E-Bill zahlbar. Andere Abos können auch bar, mit Karte, TWINT oder auf Rechnung bezahlt werden.
- Bei Zahlungsverzug wird der gesamte offene Betrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit sofort fällig, zuzüglich Zinsen und Mahngebühren. Der Zutritt ins Center wird gesperrt.
- Bei einem bewilligten Unterbruch verschiebt sich die Zahlungspflicht um die Dauer des Unterbruchs nach hinten.
6. Sicherheit und Haftung
- Die Einrichtungen sind sachgemäss und nur zum Fitnesstraining zu verwenden. Schäden durch unsachgemässe Nutzung trägt die Kundin / der Kunde.
- Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache der Kundin / des Kunden.
- Die Fitnessleistungen dienen der Gesundheitsförderung und ersetzen keine medizinische Behandlung. Physiotherapeutische Leistungen sind davon ausgenommen. Vor Trainingsbeginn erfolgt eine Standortbestimmung mit Gesundheitsfragebogen.
- Beim unbetreuten Training besteht ein erhöhtes Risiko bei der Nutzung von Hanteln und Kleingeräten.
- Das Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder leistungsbeeinträchtigenden Substanzen ist untersagt.
7. Hausordnung
- Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil des Abos. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Bei schwerwiegenden Verstössen (z. B. Drogen, Belästigung, Diebstahl) kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden.
- Bei Hausverbot besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
8. Öffnungszeiten und Angebotsänderung
- An Feiertagen können Öffnungszeiten und Betreuungsangebot angepasst oder der Betrieb geschlossen werden. Während drei Wochen Betriebsferien pro Jahr ist selbstständiges Training möglich. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
- Bei Einschränkungen durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
- Änderungen an AGB, Hausordnung, Angebot oder Preisen werden mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt. Ohne schriftliche Kündigung innert 30 Tagen gelten diese als akzeptiert.
9. Datenschutz und Videoüberwachung
- Die Trainingsfläche und der Eingangsbereich werden videoüberwacht. Aufnahmen werden zur Sicherheit gespeichert.
- Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt freiwillig. Profildaten in der App können anonymisiert werden.
- Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung auf www.trainiq.ch.
10. Haftung bei Diebstahl
- Für verlorene oder gestohlene Gegenstände (auch aus Garderobenschränken) übernimmt TrainiQ keine Haftung. Wertgegenstände sollten zu Hause gelassen werden.
11. Firmenfitness
- Firmen- und Vereinspartnerschaften laufen jeweils ein Jahr und verlängern sich automatisch. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
- Vergünstigungen für Mitarbeitende verfallen mit Beendigung der Partnerschaft.
- Statusänderungen (Bronze/Silber/Gold) sind nach Absprache möglich.
- Firmenabos sind nicht mit weiteren Rabatten kombinierbar.
12. Freunde-werben-Freunde-Programm
- Am Freunde-werben-Freunde-Programm können aktive TrainiQ-Mitglieder (nachfolgend „Sponsor“) teilnehmen. Das geworbene Neumitglied darf zuvor kein Mitglied bei TrainiQ gewesen sein.
- Der Sponsor erhält bei erfolgreicher Empfehlung eine Verlängerung seiner Abo-Laufzeit: bei Abschluss eines 6-Monatsabos: + 15 Tage, bei Abschluss eines Jahresabos: + 30 Tage. Voraussetzung ist, dass das Neumitglied den offiziellen TrainiQ-Voucher beim Probetraining vorlegt und anschliessend ein entsprechendes Abo abschliesst.
- Das geworbene Neumitglied erhält das Startpaket gemäss aktueller Aktion gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder Auszahlung in anderer Form ist ausgeschlossen.
- Die Aktion ist nicht gültig: für Flex-Abos, für Firmenpartner-Abos gemäss Ziff. 11, in Kombination mit anderen Rabatt- oder Sonderaktionen oder wenn das geworbene Neumitglied bereits früher Mitglied bei TrainiQ war.
- Der Anspruch des Sponsors entfällt rückwirkend, wenn: das Neumitglied vom Rücktrittsrecht gemäss Ziff. 4 Gebrauch macht, das Neumitglied sein Abo vorzeitig auflöst, gegen das Neumitglied ein Hausverbot gemäss Ziff. 7 ausgesprochen wird
- Die Prämie wird ausschliesslich durch Verlängerung der Abo-Laufzeit des Sponsors gewährt. Eine Barauszahlung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
13. Physiotherapie und medizinische Trainingstherapie (MTT)
- Physiotherapie und MTT dienen der Behandlung von Beschwerden, der Rehabilitation sowie dem strukturierten Belastungsaufbau. Die konkrete Behandlung erfolgt auf Grundlage der fachlichen Einschätzung der behandelnden Fachperson. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.
- Selbstzahlerleistungen werden direkt der Kundin / dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung durch Versicherungen oder Dritte. Es liegt in der Verantwortung der Kundin / des Kunden, eine allfällige Kostenübernahme vorgängig zu klären.
- Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, relevante gesundheitliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäss zu machen sowie Veränderungen des Gesundheitszustands unverzüglich mitzuteilen. Therapie- und Trainingsempfehlungen sind eigenverantwortlich umzusetzen.
- Physiotherapeutische Behandlungen erfolgen indikationsbezogen und zeitlich begrenzt. Anschliessende Trainingsangebote (z. B. Return-Programme oder Fitnessabos) stellen eigenständige Leistungen dar und unterliegen den jeweiligen Abo-Bestimmungen.
- Die Physiotherapie erfolgt nach anerkannten fachlichen Standards. Die aktive Mitwirkung der Kundin / des Kunden ist Bestandteil des Therapieprozesses. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen gemäss Ziff. 6.
14. Terminvereinbarung und Ausfallregelung (Physiotherapie / MTT)
- Vereinbarte Termine für Physiotherapie, medizinische Trainingstherapie (MTT) sowie Selbstzahlerleistungen sind verbindlich.
- Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden im Voraus kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei TrainiQ (Telefon, E-Mail oder andere offizielle Kommunikationskanäle).
- Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage.
- Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Der vereinbarte Tarif bleibt geschuldet.
- In begründeten Einzelfällen (z. B. nachweisbarer Notfall) kann TrainiQ nach eigenem Ermessen auf eine Verrechnung verzichten. Es besteht kein Anspruch auf Erlass.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Burgdorf. Die Kundin / der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand am Wohnort.
Stand: 01.03.2026